Ist man als Lehrer über das Amt für Bildung angestellt, so kann dieses Institut auch festlegen wo man genau arbeiten muss. Nämlich immer genau da, wo der Lehrermangel am größten ist. Doch das muss nicht immer der Fall sein. Bewirbt man sich beispielsweise an einer Privatschule, so unterliegt diese nicht diesen Auflagen. Insofern kann man hier also frei entscheiden, wo genau man sich bewirbt und eventuell dann auch später arbeitet. Es gibt also zwei verschiedene Varianten, die hier klar differenziert werden müssen. Gleiches gilt auch für freie Schulen oder Ersatzschulen. Allerdings muss hier zwischen den jeweiligen Bundesländern unterschieden werden, da es hier in der Regelung Unterschiede geben kann. Das heißt, in einigen Bundesländer legt auch hier das Amt für Bildung fest, welche Lehrer zu diesen Schulen wechseln bzw. wechseln müssen. Es macht hier daher durchaus Sinn sich vorab mit dem Amt für Bildung in Verbindung zu setzen und zu erfragen, welche Schulen zur Verfügung stehen und welche nicht. Denn wird man an eine Schule über das Amt für Bildung versetzt, so ist auch der Beamtenstatus garantiert. Bewirbt man sich an einer Privatschule muss dies nicht zwangsläufig der Fall sein.
Darf man sich als Lehrer aussuchen wo man arbeiten will?
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