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Im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen veränderten die Bestimmungen des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) und der Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetztes (HLbG-UVO) die Lehrerausbildung grundlegend. Ebenso wie die Neuerungen bei den Studienordnungen – uns allen sind die Begriffe Bachelor und Master Studiengänge mittlerweile ein Begriff – geht die Reform auf die Bologna-Beschlüsse der EU zurück, deren Ziel eine größere Vereinheitlichung der europäischen universitären und post-universitären Ausbildungen war.

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