Benötige ich um Lehrer zu werden ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis wird immer dann benötigt, wenn man mit Kindern und Jugendlichen arbeitet. In manchen Bundesländer ist es so, dass man keine Tätigkeit als Lehrer durchführen darf, bevor ein solches Schreiben vorliegt. Sachsen-Anhalt ist hier ein Beispiel für. Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass es sich hier nicht um das normale Führungszeugnis sondern um ein erweitertes Führungszeugnis handelt. Hierfür wird ein zusätzliches Schreiben von der jeweiligen Schule benötigt, damit dieses Exemplar angefordert werden kann. In der Regel übernimmt hier die Schule die Kosten, für die Übersendung sowie das Ausstellen des Dokumentes. Dies sollte man aber im Vorfeld abklären. Man kann selbstverständlich auch persönlich ein Erweitertes Führungszeugnis beantragen. Dann muss man jedoch die Kosten selbst tragen. Zu beachten ist hierbei, dass ein Erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate sein darf, wenn man dies für die Tätigkeit als Lehrer benötigt. In manchen Bundesländer liegt hier die Grenze sogar bei 3 Monaten. Nur wenn dieses Zeitfenster eingehalten wird, kann ein solches Führungszeugnis auch vom Amt für Bildung anerkannt werden. Auch hier gilt es wieder, sich im Vorfeld genau zu informieren und gegebenenfalls die Schule, an der man sich bewerben will zu kontaktieren. In der Regel liegen hier nähere Informationen vor, was genau beachtet werden muss und welche Zeitfenster zur Verfügung stehen. Generell optimal ist natürlich immer ein Erweitertes Führungszeugnis, welches aktuell also aus dem jeweiligen Monat ist. Dann hat man als Bewerber generell keine Probleme. Ausnahme wäre hier natürlich ein Eintrag. Wobei zwischen Eintragungen generell unterschieden werden muss. Sollte man beispielsweise eine Jugendstrafe (beispielsweise Diebstahl) in seiner Akte haben, muss dies nicht gleich ein generelles Problem sein. In den meisten Bundesländern sind solche Eintragungen nicht von Belang. Wichtig ist es hier das man keine Eintragung im Bereich von Kindesmissbrauch hat. Dazu zählen auch die Verbreitung von pornografischen Schriften oder ähnlichem. Alles was in diesen Bereich geht, kann die Ausübung bzw. Tätigkeit als Lehrer stark gefährden oder gar ganz verhindern. Ein solcher Eintrag kann also zum Ausschluss für eine solche Tätigkeit sein. Ein Bewerben an einer Schule wäre somit sinnlos. Grund hierfür sind zahlreiche Fälle, die in der Vergangenheit aufgetreten sind, weil diese Regelungen noch nicht galten. Seit einigen Jahren sind diese Richtlinien jetzt gesetzlich für jedes Bundesland festgehalten, wenn auch in unterschiedlichen Rahmen. Dennoch bliebt der Fakt, dass man mit einer solchen Eintragung keine Chance hat, einen Beruf als Lehrer auszuüben oder überhaupt mit Kindern in irgend einem anderen Bereich zu arbeiten. Dies gilt ebenso für Kindergärten oder auch Vereine, die Kinder und Jugendliche betreuen.

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