Inhalt Ausgabe 47 / Nov 03

Resolution des Personalrats des Studienseminars für Gymnasien in Frankfurt am Main

Die Schuldenfalle

 

 

 

SchiFF im Internet

Liebe Leser!

Unlängst bekam ich von der Luchterhand-Zeitschrift Schulrecht (SchuR) eine Pressemitteilung zugeschickt mit der Bitte, sie in Schule in Frankfurt zu veröffentlichen. Ihr Titel: Lehrer sind kein Freiwild für Schüler.

Die Redaktion von Schulrecht vergibt alljährlich einen Preis an besonders verdiente Richter in Anerkennung eines besonderen Urteils. Den diesjährigen Preis, die Schul-Justitia - eine Urkunde mit einer Karikatur des Falles - erhielten die Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover. Was war geschehen?

Ein Elftkläßler einer nicht genannten Schule montierte mittels Computer Köpfe seiner Lehrer auf ein pornographisches Bild und schickte dieses per E-Mail einem Klassenkameraden, der dann nichts eiligeres zu tun hatte, als es auf dem schwarzen Brett der Schule öffentlich auszuhängen. Es gab eine Klassenkonferenz, und der Urheber des Bildes wurde per Beschluß in ein anderes Gymnasium überwiesen, zumal er auch „keinerlei Einsicht“ in das Unrechtmäßige seiner Tat zeigte. Der Schüler klagte daraufhin, wurde aber von der obengenannten Kammer mit der Begründung abgewiesen, daß es in diesem Fall der Schule nicht genommen werden dürfe, hier „hart durchzugreifen“, weil nicht nur die Menschenwürde, sondern zudem auch noch der „gute Geschmack“ berührt sei. Dr. Karlheinz Dreiocker, Präsident des Verwaltungsgerichts Hannover kommentierte das Urteil folgendermaßen: „Durch dieses Urteil fühlen sich die Lehrer verstanden. Von daher wird es auch über den Fall hinaus wirken.“

Die Umstände dieses Falles beunruhigen mich jedoch mehr, als daß sie mein Vertrauen in die Justitia bestärkten. Wieso wird überhaupt ein Gericht ausgezeichnet, wenn es Recht spricht? Sollte dies nicht selbstverständlich sein? Anscheinend ist das Urteil in diesem Fall eine besondere Leistung und soll beispielhaft auf die Richterkollegen wirken. Das läßt in mir den Verdacht aufkommen, daß es durchaus möglich gewesen wäre, dem Schüler das Recht zuzusprechen, triumphierend in seine alte Schule zurückzukehren.
Ü berhaupt fragt es sich, ob es sich tatsächlich um ein „hartes Durchgreifen“ seitens der Schule handeln kann, wenn sie einen Schüler nach einem derartigen Vorfall lediglich in ein anderes Gymnasium überweisen kann. Man stelle sich vor, ein Betrieb könne einen Buchhalter wegen Veruntreuung nur dann entlassen, wenn er ihm eine gleichwertige Stellung in einer vergleichbaren Firma beschafft.

Man muß bloß einmal die Akte eines „schwierigen“ Schülers studieren, um festzustellen, was ein einzelner sich alles zu Lasten seiner Lehrer und Mitschüler zuschulden kommen lassen kann, bis er endlich nach Abarbeitung aller Stationen des Sanktionenkatalogs der Schule verwiesen werden kann. Doch selbst dann sind die Probleme noch nicht zuende, zumal dann nicht, wenn aus verständlichen Gründen keine Schule bereit ist, ihn aufzunehmen. Letztendlich fängt dann in der neuen Schule das Sündenregister wieder bei null an.

Nein, das Urteil aus Hannover beruhigt mich nicht, und es tut dies schon gar nicht angesichts der Tatsache, daß darum so viel Aufhebens gemacht wird. Es zeigt mir, daß wenn die Grenze untolererierbaren Fehlverhaltens erst hier gezogen wird, Schüler tatsächlich ein weitreichendes Feld haben, Lehrer als Freiwild zu behandeln.

Hans Stegerer

   

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