
| Inhalt Ausgabe 41
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Schiff auf Entdeckungsreise Eine „Warnung an die gesammte hiesige Schuljugend“ hat am 24. Mai 1816 das Polizei-Amt der freien Stadt Frankfurt erlassen. Das Schriftstück hat folgenden Wortlaut: „Der ausgelassene Muthwillen und Unfug, welchen die Knaben auf den Straßen besonders nach den Schulstunden verüben, hat bisher den allgemeinen Unwillen erregt, und die lautesten Beschwerden veranlaßt. Ihr Herumlaufen, Schreyen und Lermen, hauptsächlich auch das Werfen von Steinen, womit sie nicht selten sich und andere beschädigen, oder, wenn sie gar in ganzen Haufen gegen einander über stehen, und unter Nachäffung des Kriegs, mit Steinen und hölzernen Waffen auf einander losgehen, sind ihre gewöhnlichsten Unarten, die schon lange jedermann zur größten Belästigung und Aergerniß gereicht haben. Zuweilen treiben sie es auch gar so weit, daß sie Feuer auf den Straßen in entlegenen Gegenden anmachen, kleine Schießgewehre loszünden, und in Meßläden nach der Messe einsteigen, sie aufbrechen, und dadurch deren Eigenthümern auf mancherley Art Schaden zufügen. Eben dahin gehört auch ihr Schaukeln auf den Ketten der Einfassungs-Steinen um die Allee auf dem Roßmarkte und an Privathäusern, wodurch sie nicht nur die Steine nach und nach zersprengen, sondern sich auch selbsten Leibes, und Lebensgefahr aussetzen. Von ihren Lehrern werden sie ausser dem gewöhnlichen Unterrichte beständig zur Sittlichkeit und zu einem regelmäßigen Betragen auch im Aeusserlichen ermahnt; um so mehr, und bey den in neuern Zeiten so sehr verbesserten Schul-Anstalten ist zu verwundern, daß die Früchte davon sich so wenig öffentlich zeigen, sondern gerade das Gegenteil. Unter diesen Umständen sieht sich das Polizey-Amt bewogen, seine Pflichten nachdrücklich eintreten zu lassen, und noch strengere Mittel als bisher anzuwenden, um einen so tief eingerissenen Unfug abzustellen, und noch größeren Verwilderung für die Zukunft vorzubeugen. Denjenigen Knaben, welche sich dessen zeither in einem oder dem andern Stücke schuldig gemacht haben, wird daher solches nicht nur hiermit allen und jeden auf das schärffste verwiesen, sondern es wird auch hiermit allen und jeden der getriebene Straßen-Unfug von der vorhin bemerkten verschiedenen Art, oder worin derselbe auch sonst noch bestehen möge, für immer ausdrücklich verboten, und ihnen im Gegentheil anbefohlen, sich, wie nach den Schulstunden, so auch zu allen anderen Zeiten, ruhig, sittlich, und mit demjenigen Anstande, wie es wohlgezogenen Knaben geziemt, auf den Straßen zu betragen, und jedermann unbelästiget zu lasse. Nur alsdann werden sie öffentlich zu erkennen geben, daß die häusliche Erziehung sowohl als Schul-Unterricht, und die guten Grundsätze, die ihnen hier ohne Unterlaß von ihren Lehrern eingeprägt werden, den vorgesetzten guten Zweck bey ihnen erreichen; nur, wenn sie die Regeln der Sittlichkeit und der guten Ordnung in Beziehung auf sich selbst und auf andere stetshin vor Augen haben, und in wirkliche Ausübung setzen, werden sie ihr jetziges und künftiges Wohl dauerhaft gründen, und sich zu dereinstigen nützlichen Bürgern bilden, welches doch ihrer aller Wunsch und Ziel ist und seyn soll. Für diejenigen aber, welche sich an alle gütliche Ermahnungen nicht kehren, ihren Ungezogenheiten forthin nachhängen, oder gar Vergehungen von schwererer Art zu zu Schulden kommen lassen, wird angestellten Polizey-Diener aufgezeichnet, vorgeführt, und im äussersten Falle durch körperliche Züchtigung nach Möglichkeit zur Besserung gebracht werden sollen. Damit alles vorstehende desto besser im Andenken erhalten und unverbrüchlich jederzeit beobachtet werden möge, soll gegenwärtiges zum Druck befördert, in allen Schulstuben aufgehängt, und von Zeit zu Zeit durch die Schullehrer ihrer untergebenen Schuljugend vorgelesen, zugleich diese wiederhohlt darauf angewiesen werden.“ Unter dem Eindruck der Goldacker-Rede erinnerte sich Wolfgang Gilles an diese Notiz in den Frankfurter Nachrichten vom 13. 9. 1906.
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